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Vertrauensschadenversicherung |
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Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von außenstehenden Dritten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht werden.
- Verrat von Betriebsgeheimnissen durch Vertrauenspersonen
- Zielgerichtete Hackerangriffe durch außenstehende Dritte ohne Bereicherungsabsicht
- Nach Vertragsablauf gilt eine Nachmeldefrist von 3 Jahren
- Weltweiter Geltungsbereich
- Verzicht auf Strafanzeige bei Nichtidentifizierbarkeit des Schadenstifters
- Vorläufige Entschädigungsleistung bei rechtshängiger Klage oder Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Strafgericht
- Erstattung interner und externer Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
- Erstattung von Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte